Allgemeine Teilnahmebedingungen für Einzelhändler

Leistungen des bioVista-Teilnehmers

Mit der Teilnahme am bioVista-Handelspanel verpflichtet sich der Teilnehmer, die Verkaufsdaten eines vollen Kalenderjahres bis zum 06. des Folgemonats monatlich zu übertragen. Wird die Teilnahme nicht einen Monat vor Jahresende gekündigt, verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. bioVista behält sich ein Sonderkündigungs- recht vor, z.B. wenn ein Teilnehmer nicht mehr der von bioVista ausgewerteten Branchenstruktur entspricht. Auch wenn ein Teilnehmer aus dem bioVista-Handelspanel austritt, behält bioVista die Rechte an den Daten und Informationen. Die bis dahin gesendeten Daten werden nicht gelöscht, sondern weiterhin für Analysen verwendet.

Leistungen von bioVista

Als Gegenleistung für die monatliche Lieferung der Daten erhält der Teilnehmer die entsprechend dem Leistungspaket kostenlose Auswertung zur Geschäftsoptimierung. Voraussetzung für den Erhalt der Auswertungen ist die regelmäßige Datenübertragung bis spätestens zum 6. Kalendertag des Folgemonats. Darüber hinaus kann jeder Teilnehmer die Auswertungen aus dem Leistungsangebot von bioVista zu den angegebenen Preisen bestellen. Die Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen.

Datenschutz

Die bioVista GmbH garantiert jedem Teilnehmer, dass sie dessen Teilnahme nur im Falle seiner Autorisierung öffentlich macht und keine Auswertungen oder Daten an Dritte weitergibt oder veräußert, die einen unmittelbaren Rückschluss auf seine Daten zulassen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Teilnehmer zulässig. Auswertungen, die über ein teilnehmendes Geschäft erstellt werden, stehen auch nur dem Teilnehmer selbst zur Verfügung. bioVista garantiert zudem, dass die im bioVista-Rechenzentrum gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik vor Fremdzugriffen geschützt sind.

Rechte an den Auswertungen

bioVista hält die Rechte an den Auswertungen und Informationen. Sämtliche Schutzrechte an den Daten, Analysen, Präsentationen und anderen Informationen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben alleiniges Eigentum der bioVista GmbH. Der Teilnehmer erkennt an, dass die Daten und Informationen, die bioVista bereitstellt, nur zu internen Geschäftszwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von bioVista ausdrücklich untersagt. bioVista ist berechtigt, die Zustimmung zur Weitergabe der Informationen zu verweigern.

Übertragung der Rechte

Eine Übertragung der Rechte an Dritte ist nicht gestattet.

Gewährleistung

bioVista wird alles in seiner Kraft stehende tun, um die angebotene Leistung sorgfältig zu erbringen. Alle bisherigen Erfahrungen und Vergleiche mit anderen verfügbaren Informationsquellen (Umsatzangaben des BNN, GfK-Haushaltspanel) zeigen, dass die von bioVista ausgegebenen Daten eine verlässliche und präzise Informationsquelle darstellen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die angebotenen Informationen nicht im statistischen Sinne repräsentativ sind. Daher kann bioVista keine Haftung für die Allgemeingültigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Beanstandungen können nur auf schuldhafte Verletzung der bioVista obliegenden Sorgfaltspflichten gestützt werden.

Haftung

Die Haftung von bioVista – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die bioVista vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. In jedem Fall ist die Haftung beschränkt auf das von bioVista vereinnahmte Honorar. Die bioVista GmbH darf die oben genannten Regelungen verändern, muss aber mögliche Änderungen rechtzeitig an die teilnehmenden Einzelhändler bekannt geben. Bei einer Änderung der Datenschutz-Richtlinien müssen die Einzelhändler explizit zustimmen.